Barrierefreiheit im Web: Pflicht ab 2025 für Website-Inhaber
Im Jahr 2025 tritt eine bedeutende gesetzliche Neuerung in Kraft: Barrierefreiheit im Web wird in Deutschland und der EU für viele Website-Inhaber verpflichtend. Das Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen uneingeschränkten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, Webdesigner und Betreiber von Websites? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, und wie kann man rechtliche Risiken minimieren?
In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wesentlichen Aspekte dieser neuen Verpflichtung und geben praktische Tipps.
Warum wird Barrierefreiheit im Web Pflicht?
Die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im Web beruht auf der EU-Richtlinie (EU) 2019/882, auch bekannt als European Accessibility Act (EAA). Ziel ist es, eine inklusive digitale Gesellschaft zu schaffen, in der Menschen mit Einschränkungen gleichermaßen am digitalen Leben teilnehmen können. Betroffen sind öffentliche Stellen, aber auch private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte anbieten – etwa Onlineshops, Informationsportale oder Banking-Websites. Diese Neuerung trägt nicht nur zu mehr Chancengleichheit bei, sondern eröffnet auch neue Kundengruppen für Unternehmen.
Was ist Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte und Funktionen einer Website so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen genutzt werden können – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Dies betrifft beispielsweise:
- Sehbehinderungen: Bereitstellung von Screenreader-kompatiblen Inhalten.
- Hörbehinderungen: Untertitelung von Videos und Bereitstellung von Transkriptionen.
- Motorische Einschränkungen: Navigation per Tastatur oder Sprachsteuerung.
- Kognitive Einschränkungen: Klare Strukturen, einfache Sprache und Verzicht auf komplexe Interaktionen.
Rechtliche Anforderungen ab 2025
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit im Web orientieren sich an den internationalen Richtlinien WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines). Diese sind in drei Konformitätsstufen unterteilt:
- A (minimal): Grundlegende Barrierefreiheitsstandards.
- AA (empfohlen): Standard, der häufig gesetzlich vorgeschrieben ist.
- AAA (hoch): Optional und für Websites mit besonderem Fokus auf Barrierefreiheit.
Für die meisten Unternehmen wird die Einhaltung der Stufe AA Pflicht sein.
Wer ist betroffen?
Ab 2025 betrifft die Verpflichtung zur Barrierefreiheit:
- Öffentliche Stellen (bereits jetzt Pflicht).
- Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern.
- Anbieter von digitalen Produkten und Dienstleistungen, z. B. Onlineshops, E-Learning-Plattformen, und Apps.
Auch kleinere Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre Angebote den neuen Anforderungen entsprechen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Was muss Webdesign beachten?
1. Wahrnehmbarkeit
- Texte müssen skalierbar und mit Screenreadern lesbar sein.
- Bilder benötigen Alternativtexte.
- Videos müssen mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen ausgestattet sein.
2. Bedienbarkeit
- Die Website muss vollständig per Tastatur navigierbar sein.
- Interaktive Elemente (z. B. Formulare) müssen barrierefrei gestaltet werden.
3. Verständlichkeit
- Klare Struktur und intuitive Navigation.
- Einsatz einfacher Sprache und Vermeidung von Fachjargon.
- Verzicht auf automatische Animationen, die verwirrend wirken könnten.
4. Robustheit
- Die Website muss auf verschiedenen Geräten und Browsern einwandfrei funktionieren.
- Unterstützung von assistiven Technologien wie Screenreadern oder Braille-Zeilen.
Welche Veränderungen kommen auf Website-Inhaber zu?
Für viele Website-Inhaber bedeutet die Pflicht zur Barrierefreiheit einen erheblichen Anpassungsaufwand. Dazu gehören:
- Technische Anpassungen: Integration von barrierefreien Funktionen wie Alternativtexten und Tastaturnavigation.
- Design-Optimierung: Überarbeitung von Layouts, Farben und Schriftgrößen.
- Content-Anpassungen: Überprüfung und Optimierung von Texten, Bildern und Videos.
- Tests und Zertifizierungen: Regelmäßige Barrierefreiheitstests durch Experten, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen kann ab 2025 ernste Konsequenzen nach sich ziehen:
- Abmahnungen und Bußgelder: Unternehmen riskieren rechtliche Schritte und hohe Geldstrafen.
- Imageverlust: Fehlende Barrierefreiheit kann als diskriminierend wahrgenommen werden.
- Marktnachteile: Unternehmen, die nicht barrierefrei sind, schließen potenzielle Kundengruppen aus.
So bereiten Sie Ihre Website auf 2025 vor
- Analyse der aktuellen Website: Lassen Sie prüfen, inwieweit Ihre Website bereits barrierefrei ist.
- WCAG-Konformität umsetzen: Arbeiten Sie mit erfahrenen Webdesignern, die Barrierefreiheit beherrschen.
- Schulung der Mitarbeiter: Sorgen Sie dafür, dass Ihr Team die Anforderungen kennt.
- Kontinuierliche Überprüfung: Planen Sie regelmäßige Audits ein, um Barrierefreiheit langfristig sicherzustellen.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt ab Juni 2025 vollständig in Kraft.
Die Pflicht zur Barrierefreiheit ab 2025 stellt Unternehmen vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen, neue Zielgruppen zu erschließen und rechtlichen Risiken vorzubeugen. Webdesign und technische Umsetzung sollten frühzeitig angegangen werden, um den Anforderungen gerecht zu werden.
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